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29. Nov. 2024

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

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BIAG lädt zur ordentlichen Hauptversammlung ein

Die BIAG lädt alle Aktionäre zur ordentlichen, physischen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 ein, die am Mittwoch, den 18. Dezember 2024 um 10 Uhr in Lübeck stattfindet (Holiday Inn, Travemünder Allee 3, 23568 Lübeck). Die Tagesordnung wurde fristgemäß im Bundesanzeiger publiziert:


1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2023, des Berichts des Aufsichtsrats und Erläuterung durch den Vorstand

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 172, 173 Aktiengesetz (AktG) ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Jahresüberschuss der Blockchain Investor AG in Höhe von EUR 159.038,55 auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

5. Festlegung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 eine Vergütung von EUR 1.000,00 je Mitglied, das Anderthalbfache an den stellvertretenden Vorsitzenden und das Doppelte an den Vorsitzenden zu zahlen. Die Vergütung wird entsprechend zeitanteilig vom Zeitpunkt der Wahl der Aufsichtsräte an berechnet.

6. 
Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals

Gemäß Abschnitt 2 (Grundkapital und Aktien), §3 der Satzung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.000.000,00 und ist eingeteilt in Aktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Gemäß der Satzung ist der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 500.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Aufgrund des Ablaufs dieser Frist soll eine neue Ermächtigung erteilt werden.

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Ermächtigung zu erneuern und entsprechend § 202 Abs. 2 S. 1 AktG wie folgt zu gewähren: Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren nach Eintragung der nachstehenden Satzungsänderung im Handelsregister ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 500.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Die übrigen Regelungen aus der Satzung sollen unverändert bleiben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in § 3 Abs. 4 zu ändern.

§ 3 Abs. 4 erhält künftig folgenden geänderten Wortlaut:

„Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung durch Beschlussfassung vom 18.12.2024 in das Handelsregister ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 500.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.“




Lübeck, im November 2024

Markus Schindler, Vorstand der BIAG zur anstehenden Hauptversammlung: „Ich freue mich sehr auf unsere kommende Hauptversammlung in Präsenz. Der persönliche Austausch mit unseren Aktionären ist für uns von unschätzbarem Wert. Die Diskussionen, Fragen und Anregungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Wir freuen uns darauf unsere Aktionäre umfassend über unsere bisherige Geschäftsentwicklung zu informieren, aber auch Ausblicke und Zukunftspläne geben zu können.“